Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN Suntett GmbH UND Endkunden

Bitte beachten Sie, dass PV-Anlagen ohne MwSt. lediglich an Privatkunden verkauft werden dürfen. Im Fall der Fälle, behalten wir uns vor, die MwSt. in Form einer Nachberechnung zu berechnen. Mehrwertsteuerfreie Bestellung nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG* Damit Sie von der mehrwertsteuerfreien Bestellung profitieren können, müssen Sie uns bestätigen, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören:
Sie bestellen als Privatperson:
• Die Lieferung und Montage erfolgt innerhalb Deutschlands
• Die Anlage (oder die Bestandteile) werden auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert
• Die Nutzung der gewonnenen Energie erfolgt ausschließlich zur Privatnutzung
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz nicht besteht oder bestand, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der daraus resultierende Differenzbetrag an den Auftraggeber weiterbelastet. Der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist sofort fällig. Wir, die Suntett GmbH, weisen darauf hin, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Sollten wir nach Bestellabschluss und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber informieren.
Lieferung: Frei Haus
Hinweis:
Lieferzeit zwischen 3-8 Wochen.
Die momentane Liefersituation und Rohmaterialknappheit stellt auch uns vor große Herausforderungen. Wir tun unser Bestes, dies innerhalb unserer Möglichkeiten auf ein geringes Maß zu reduzieren. Dennoch kann es zu weiteren Abweichungen in der Lieferzeit der Komponenten kommen.
Wird die Montage der Photovoltaikanlage vom Kunden selbst durchgeführt oder separat beauftragt. Dies umfasst die Montage der Unterkonstruktion, die Montage der PV-Module sowie die Montage des Wechselrichters. Ist Suntett nur für die Lieferung der Komponenten, die Inbetriebnahme der Anlage und den elektrischen Anschluss zuständig, wie im Punkt Elektroinstallation des Angebotes angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Suntett für die eigenständige Durchführung der Montage durch den Kunden keinerlei Verantwortung, Haftung oder Gewährleistung übernimmt. Dies bedeutet, dass der Kunde selbst für die ordnungsgemäße und fachgerechte Montage der Photovoltaikanlage verantwortlich ist. Suntett liefert zwar die notwendigen Komponenten und sorgt für die Inbetriebnahme, übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Schäden oder Mängel, die durch eine unsachgemäße Montage entstehen können. Der Kunde sollte daher sicherstellen, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Anlage fachgerecht zu montieren. Es wird empfohlen, hierzu einen Fachmann hinzuzuziehen.
VERTRAGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN Suntett GmbH UND Endkunden
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit Unterzeichnung unseres Vertragsangebots durch Sie kommt zwischen den Parteien der Vertrag
zustande. Die Unterzeichnung kann auch in digitaler Form erfolgen z.B. auf einem Handy- oder iPad-
Bildschirm. Die so erzeugte PDF-Datei erhalten Sie von uns per E-Mail, oder auf Wunsch auch als
Papierausdruck.

2. Abbildungen/ Berechnungen
2.1. Die Angebote von Suntett GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten und Anzeigen, in Online-Medien und anderem Werbematerial. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen oder die Verwendung von vergleichbaren Produkten sind vorbehalten. Dies gilt insbesondere bei Lieferschwierigkeiten durch den Hersteller oder Lieferanten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.
2.2. Berechnungen, die wir zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit von Anlagen erstellen, sind beispielhaft und unverbindlich; es handelt sich ausschließlich um Modellrechnungen, denen bestimmte Parameter, z.B. eine mögliche jährliche Sonneneinstrahlung, denkbare Marktzinsen und gegebenenfalls auch steuerliche Verhältnisse, als Annahme zugrunde gelegt werden. Die Berechnungen stellen keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft dar, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. von uns schriftlich erklärt oder bestätigt worden. Die genannten Berechnungen sind auch keine Geschäftsgrundlage des zwischen Suntett GmbH und dem Endkunden geschlossenen Vertrags. Etwaige steuerliche Auswirkungen aus der Anschaffung und dem Betrieb der Anlage sind ebenso wenig wie Auswirkungen von etwaigen Finanzierungen im Fall dieses Vertragsabschlusses Gegenstand der Beratung und etwaiger Modellrechnungen. Hierzu empfehlen wir ausdrücklich die Beratung durch einen Steuerberater oder einen sonstigen qualifizierten Berater.

3. Preise, Preisänderungen
3.1. Angegebene und vereinbarte Preise sind Euro-Preise; sie verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften gesondert ausgewiesen und berechnet.
3.2. Zusatz- und Regiearbeiten werden auf Stundenbasis bzw. Einzelpreis abgerechnet und mit Fertigstellung gesondert in Rechnung gestellt. Die Angebots- bzw. Vertragssumme ist insoweit vorläufig und kann sich hierdurch ebenso wie durch etwaige Nachträge ändern.
3.3. Wir werden von unserer Lieferverpflichtung frei, sofern und soweit wir selbst unverschuldet nicht rechtzeitig und richtig mit Waren beliefert werden (von Dritten wie z.B. vom Hersteller), welche zur Erfüllung unseres mit dem Kunden bestehenden Vertrages benötigt werden (Selbstbelieferungsvorbehalt). Sofern unser Kunde dies wünscht, werden wir jedoch bemüht sein, mit ihm Alternativlösungen zu finden und entsprechende Vereinbarungen zu treffen (insbesondere dann, wenn die fehlende Ware oder passender Ersatz innerhalb angemessener Frist anderweitig beschafft werden kann.

4. Umfang der Leistungen & Vollmacht
4.1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
4.2. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, sind nicht im Preis enthalten und werden nach Aufwand zu den nachfolgenden Konditionen gesondert berechnet.
• Arbeitszeit Geselle: 65€/h Netto
• Arbeitszeit Meister: 75€/h Netto
• Fahrtkosten je Kilometer (hin & zurück) 1,40 €
4.3. Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer hiermit die Vollmacht, alle erforderlichen Unterlagen im Rahmen der elektronischen Antragstellung zur Durchführung und im Namen des Auftragnehmers auszufüllen, zu unterzeichnen und bei dem zuständigen Netzbetreiber für das Vorhaben die notwendigen Anmeldungen und Fertigmeldungen einzureichen. Diese Vollmacht gilt bis zum Abschluss der oben genannten Maßnahme.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Das Entgelt ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug ist Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Kann der Auftragnehmer einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt diesen geltend zu machen.
5.2. Teilrechnungen (in der Regel) – 20% des Bruttorechnungsbetrages bei Auftragserteilung. – 50% des Bruttorechnungsbetrages bei Anlieferung der Module, des Wechselrichters und des Batteriespeichers. – 30% des Bruttobetrages bei Betriebsbereitschaft der Anlage. Als Betriebsbereitschaft gilt ein erfolgreicher Probelauf der Anlage unabhängig von der Inbetriebnahme durch den Energieversorger.
5.3. Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers
gefährden, kann der Auftragnehmer die Leistungen, bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung der
Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehrerer Teillieferungen bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt, bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadenersatzrecht.

6. Liefertermine/Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, Haftung für Lieferverzug
6.1. Die Bearbeitung des Auftrages beginnt mit der vollständigen Zahlung der bis dahin laut Zahlungsplan angefallenen Beträge. Die von Suntett GmbH angegebenen Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich bestätigt und ausdrücklich zugesagt.
6.2. Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit und die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzen die Klärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Verpflichtungen voraus.
6.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung von Suntett GmbH. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit von Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird eine etwaig geleistete Vorauszahlung ebenso unverzüglich erstattet.
6.4. Die Haftung bei Lieferverzug richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Mitwirkungshandlungen, Vorarbeiten, Elektroinstallation
7.1. Der Kunde hat gegenüber Suntett GmbH rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten alle notwendigen Angaben in Bezug auf die Lage von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und ähnliche Einrichtungen zu machen.
7.2. Auf Verlangen von Suntett GmbH hat der Kunde die für die Ausführung der  Leistungen erforderlichen statischen Angaben zu machen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Montage der Photovoltaiksysteme geprüft und die Einhaltung erforderlicher Vorgaben sichergestellt werden kann. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die nicht durch Suntett GmbH zu vertreten sind, hat der Kunde Suntett GmbH die dadurch entstehenden Kosten für Wartezeiten und zusätzliche Reisekosten zu erstatten.
7.3. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Dachmontagearbeiten dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl (Richtwert = 1 Ersatzziegel / kWp) der auf dem Dach verlegten Dachziegel als Ersatzziegel zur Verfügung steht.
7.4. Bei betonierten Firsten kann es bei der Montage der Unterkonstruktion zu Betonbrüchen im First kommen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.
7.5. Soweit Suntett GmbH nicht mit der Elektroinstallation beauftragt wurde, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese ausschließlich von einem hierfür zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt wird.
7.6. Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
7.7. Der Kunde gestattet dem Auftragnehmer und den vom Auftragnehmer beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
7.8. Termine oder Fristen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
7.9. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferung des Materials an den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für jeglichen Verlust oder Beschädigung des Materials, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Wir sind berechtigt, Lieferungen in Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. In diesem Fall erfolgt der Gefahrenübergang bei der letzten Teillieferung.

8. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
8.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Hinweis: Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten unterliegen einer technisch bedingten sowie natürlichen und altersbedingten Abnutzung, aus der sich Leistungsverluste („Degradation“) ergeben können. Die Degradation der Photovoltaikanlage und ihrer Komponenten stellt deswegen keinen Mangel dar.
8.3. Bei einem auftretenden Mangel hat Suntett GmbH zunächst das Recht, diesen im Wege der Nacherfüllung durch entweder (i) die Beseitigung des Mangels oder (ii) Lieferung neuer Ware zu beseitigen. Der Kunde hat Suntett GmbH hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4. Soweit die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, können Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend gemacht werden.
8.4.1. Suntett GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Suntett GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder deren ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
8.4.2. Suntett GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Suntett GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.4.3. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Suntett GmbH grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Gleiches gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen.
8.4.4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Suntett GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
8.4.5. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Suntett GmbH.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Das Eigentum an allen Komponenten geht erst mit der vollständigen Zahlung des Entgelts auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den Komponenten vor.
9.2. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten heraus zu verlangen. Kosten für die Demontage oder Ablieferung und für technische Veränderungen, die durch die Montage bedingt waren oder auf Wunsch des Kunden erfolgt sind, trägt der Kunde selbst.
9.3. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Komponenten zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.
9.4. Wird die vom Auftragnehmer gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht dem Auftragnehmer das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist der Auftragnehmer mit ihm darüber einig, dass er dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

10. Garantien
10.1. Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller verwendeter Komponenten (wie z.B. PV-Module und Wechselrichter) werden, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ausschließlich durch die jeweiligen Hersteller gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den jeweiligen Hersteller zu richten.
10.2. Sie lassen Ihre gesetzlichen und nach diesem Vertrag bestehenden Rechte gegen uns unberührt und schränken diese nicht ein.

11. Vertragsrücktritt
11.1. Beide Parteien sind zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts, berechtigt. Bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die im Angebot enthaltenen Einzelkomponenten, soweit diese Preiserhöhung insgesamt 10% des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebots angegebenen Preises, bezogen auf das Gesamtangebot ausmachen.
11.2. Bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 6 Monate gegenüber dem im Angebot enthaltenen Liefertermin.
11.3. Sollte sich nach Auftragserteilung, bei der Baustellenbesichtigung des Meisters, ein deutlicher Mehraufwand zeigen, behalten wir uns vor, ein neues Angebot zu erstellen. In diesem Fall kann der Kunde ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten.
11.4. Soweit der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktritt, hat der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Verlangen einen geeigneten Beleg zum Nachweis der Rücktrittsvoraussetzungen nach Maßgabe der Ziffern 1, 2 und 3 vorzulegen. Darüber hinaus werden jegliche Schadenersatzanforderungen, die aus Lieferverzögerungen im Sinn von Ziffer 11.2 resultieren, ausgeschlossen.

12. Schadensersatzansprüche
12.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer den Schaden leicht fahrlässig verursacht hat. Einschränkend gilt, es handelt sich dabei nicht um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.
12.2. Soweit eine Auftragnehmer Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten des Auftragnehmers, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.3. Bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt Schadensersatz in Höhe der bis zum Zeitpunkt erbrachten Leistung zu verlangen. Zzgl. stellen wir den entgangenen Gewinn, der sich aus der Auftragssumme abzgl. ersparter Aufwendungen berechnet, in Rechnung.

13. Widerrufsbelehrung Soweit Sie außerhalb der Geschäftsräume von Suntett GmbH oder über das Internet einen Vertrag über die Belieferung von Waren und / oder das Erbringen von Dienstleistungen mit uns geschlossen haben,
steht Ihnen zu den folgenden Bedingungen ein Widerrufsrecht zu, über welches wir Sie
nachfolgend belehren:
13.1. Widerrufsrecht: Sie können diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. schriftlich via Brief oder Fax, via Mail oder auch telefonisch) gegenüber Suntett GmbH dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in Textform können Sie ein Widerrufsformular bei uns anfordern. Sie können anstelle des Musters auch eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber abgeben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf Ziff. 9.4. Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Suntett GmbH, Magirushof 51, 89077 Ulm, Tel.: +49 731 144 18429, E-Mail: info@suntett.de
13.2. Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei Entgelt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
13.3. Erhaltene Dienstleistungen Soweit Suntett GmbH aufgrund Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, insbesondere die technischen Voraussetzungen in einem von Ihnen benannten Haus für das Einbringen der Produkte überprüft, haben Sie hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ergibt sich die Vergütung hierfür aus Ihrer Bestellung und der Annahme durch Suntett GmbH.
13.4. Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder sieeindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

14. Schriftform
14.1. Soweit nach diesem Vertrag und diesen Bedingungen Schriftform erforderlich ist, genügt hierfür die Textform, d.h. neben Papier und Fax auch E-Mail, Computerfax oder dgl., also eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Medium abgegeben wird, §126b, BGB. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Papierausfertigung.

15. Datenschutz / Einwilligung
15.1. Suntett GmbH verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben oder Erfüllungsgehilfen von Suntett GmbH greifen online auf die gelieferten Produkte zu, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit Daten an Dritte zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht in anonymisierter Form weitergeleitet werden, hat Suntett GmbH mit diesen Unternehmen Vereinbarungen geschlossen, welche den Anforderungen des Gesetzes an eine Auftragsdatenverarbeitung entsprechen.
15.2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen, sowie gegenüber Suntett GmbH der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen bzw. die erteilte Einwilligung zu widerrufen.
15.3. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe seiner anonymisierten Daten einverstanden.
15.4. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit gegenüber Suntett GmbH der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung seiner Daten zu widersprechen bzw. die erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung von Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
16.1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Suntett GmbH.
16.2. Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils beklagten Partei, für Suntett GmbH jedoch Ulm.
16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen
Stand September 2024

Angebotsgrundlage
An das Angebot halten wir uns 2 Wochen gebunden.
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die beigefügten Vertragsbedingungen, die Ihnen auch auf
unserer Internetseite unter www.suntett.de zum Download und Ausdruck zur Verfügung
stehen.

Sie können dieses Angebot auch durch eigenhändige Unterzeichnung und Rücksendung an uns oder durch
elektronische Unterschrift unter Erzeugung einer PDF-Datei annehmen. Den Vertrag übersenden wir
Ihnen dann unverzüglich per Mail.